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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand: 07.1.2023)

  1. Allgemein

  2. Zahlungsbedingungen

  3. Terminvereinbarung, Terminverschiebung und Absage

  4. Anfahrt und Verspätung

  5. Haftung und Gewährleistung des Fotografen

  6. Vereinbarungen zu den Bildrechten

  7. Gesonderte Vereinbarung für Shootingsreisen bzgl. Haftung

  8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  9. Sonstige

  10. Datenschutz

  11. Streitschlichtung

  12. Salvatorische Klausel

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I. Allgemein

  • Das Bildmaterial und genauere Anforderungen an die Fotografie sowie Anzahl an Fotografie, die mindesten zu liefern sind sind in der Rechnung zu entnehmen.

  • Der Auftraggeber erhält (siehe Rechnung) highend Bilder und keine unbearbeiteten Aufnahmen.

  • Für je weiteres Bild wird eine Bearbeitung von 60.-€ berechnet.

  • Die Kostendes Shooting zzgl.. Visa und Bearbeitung wird auf der Rechnung ausgewiesen und wird vom Model übernommen.

  • Durch diesen Vertrag kommt kein Arbeitsverhältnis zustande.

  • Die Parteien verpflichten sich, vertragsrelevante Veränderungen, die mit der Vertragsdurchführung in Zusammenhang stehen, rechtzeitig anzuzeigen. Der Autraggeber hat ihm zustehende Mitwirkungspflichten mit bestem Ermessen zu erfüllen.

  • Der Auftraggeber ist - wenn in der Rechnung nicht anders angezeigt - für die Bereitstellung der Requisiten und Styling zuständig.

  • Es handelt sich um ein bezahltes Shooting. Fahrt- und Verpflegungskosten werden jeweils selbst getragen.

  • Der Auftraggeber erhält vom Fotografen innerhalb von 3-4 Wochen (wenn nicht anders vereinbart) nach dem Shooting bearbeiteten Bildern, als voll aufgelöste Bilddatei, welche mittels elektronischer Bildbearbeitung durch den Fotografen aufbereitet werden.

  • Das Bildmaterial wird dem Auftraggeber in digitaler Form in reproduktionsfähiger Weise zur Verfügung gestellt.

  • Der Auftrag geschieht unter Erstellung und Verwendung der Kunstform. Alle Fotografie -wenn nicht anders vereinbart - tragen die Handschrift des Künstler und Fotograf.

II. Zahlungsbedingungen

  • Sofern nicht anders vereinbart, gelten für Fotoshootings folgende Zahlungsbedingungen: Bei Erhalt der Auftragsbestätigung wird 50 % des vereinbarten Honorars als Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

  • Nach Durchführung des Auftrags erstellt der Auftragnehmer eine Abschlussrechnung mit eventuellen Mehr- oder Minderkosten (z.B. zusätzliche oder weniger geleistete Stunden, Anfahrt, andere Zusatzleistungen). Die Erstellung der Abschlussrechnung erfolgt stets.

  • Sofern nicht anders vereinbart, gelten für Workshops folgende Zahlungsbedingungen: Zahlung über den Online Buchungskalender

  • Sofern nicht individuell anders vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt nach Überschreitung der Fälligkeit Zinsen in Höhe der zum Zeitpunkt der Rechnungstellung gültigen gesetzlichen Regelung in Rechnung zu stellen.

  • Zahlungen erfolgen anhand der angebotenen Zahlungsmöglichkeiten

  • Sonderregelungen sind möglich, bedürfen aber der vorherigen Absprache und der schriftlichen Form.

  • Sobald eine Anzahlung getätigt worden, ist die Buchung verbindlich. Im Falle eine Stornierung bis zu 15 Tage vor Beginn des Shooting wird die Anzahlung als Stornokosten berechnet. Wird die Buchung erst innerhalb von 7 Tagen vor dem Termin abgesagt bzw. nicht wahrgenommen, werden 100% des Rechnungsbetrag als Stornokosten berechnet. Bei Stornierung über 15 Tagen vor Beginn wird die Anzahlung in Form von einem Gutschein rückerstattet.

  • Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung oder Assistenz können vereinbart werden, werden aber gesondert ab- gerechnet und sind - wenn nicht anders vereinbart - nicht in der Rechnung enthalten.

  • Wird ein Fotoshooting oder ein Workshop durch den Auftragnehmer abgesagt, so wir dieser dem Kunden einen angemessenen Ersatztermin anbieten. Sollten die Parteien keinen Ersatztermin finden, so wird der Fotograf die bereits geleistete Anzahlung zurückerstatten.

  • Die Modelcamps-Gebühren sind nicht erstattungsfähig und können im Falle einer Stornierung nicht rückerstattet werden. Bei einer Stornierung bis zu zwei Monaten vor Beginn des Camps wird eine Stornogebühr von 50% der Campgebühren erhoben. Erfolgt die Stornierung unter 2 Monat vor dem Camp, werden 100% der Campgebühren als Stornogebühr fällig.
    In extremen Fällen können Camp-Sitzungen gegen eine Gebühr von 500 € verschoben werden. 

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III. Terminvereinbarung, Terminverschiebung und Absage

  • Sollte kurzfristig zu dem gebuchten Termin kein Make-Up-Artist zur Verfügung stehen, so kann der Termin verschoben werden oder der Kunde kann den Termin ohne Make-Up-Artist (Kunde schminkt sich selbst) wahrnehmen. Im Gegenzug erstattet ihm der Fotograf den Ausfall des Make-Up-Artist in Form von einem zusätzlichen Fotoabzugs. Es können ggf. individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

  • Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmer. Falls der Kunde den Auftragnehmer bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

  • Der Kunde ist verpflichtet sich an die jeweils gültigen Regelungen und Vorschriften zum Coronaschutz zu halten und sich selbst darüber zu informieren. Sollte ein Termin aufgrund neuer Verordnungen nicht stattfinden können (z.B. Verbot von körpernahen Dienstleistungen) und hätte der Kunde dies nicht verhindern können (z.B. durch rechtzeitige Maßnahmen), so werden sich der Fotograf und der Kunde auf einen neuen Termin verständigen oder den geplanten Termin so anpassen, dass er unter den gegebenen Umständen möglich ist. Etwaige daraus resultierenden Mehrkosten trägt der Kunde. Diese hat der Fotograf ihm zuvor zu nennen.

  • Sollte aufgrund eines Verbotes von körpernahen Dienstleistungen die Anwendung eines Make-Up-Artists nicht möglich sein, so wird der Termin dennoch stattfinden, der Kunde wird sich dann selbst schminken

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IV. Anfahrt und Verspätung

1. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Wahl des Transportmittels zum Ausführungsort und der Einplanung einer ausreichenden und angemessenen Anreisezeit. Etwaige Verspätungen des Kunden gehen zu seinen Lasten. Dabei gilt grundsätzlich eine Verspätung von 15 % der gebuchten Zeit ist akzeptabel. Bei einer darüberhinausgehenden Verspätung des Kunden ist es dem Fotografen unmöglich die gebuchte fotografische Leistung noch in der vereinbarten Form auszuführen. Aus Kulanz kann der Fotograf dem Kunden eine individuelle Regelung vorschlagen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Wird eine solche Regelung zu nicht getroffen, so hat der Kunde dem Fotograf die Kosten des gebuchten Termins zu erstatten, abzüglich der tatsächlich abwendbaren Kosten des Fotografen (z.B. Abzug der Kosten für Fotoabzüge die nicht erstellt werden müssen).

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V. Haftung und Gewährleistung des Fotografen

1. Der Fotograf gewährt die fach- und sachgerechte Durchführung der fotografischen Leistung. 

2. Der Fotograf haftet, einschließlich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grob-fahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen. Sollte die leichte Fahrlässigkeit nicht auszuschließen sein, so haftet der Fotograf nur für den vertragstypischen Schaden gegenüber Verbrauchern. Gegenüber Unternehmen gilt eine Haftungsbegrenzung auf 50 % der Auftragssumme, maximal jedoch EUR 2500.

3. Der Kunde hat seine Mängel spätestens zum Zeitpunkt der finalen Erbringung dem Fotograf gegenüber anzuzeigen. Versäumt er dies gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

3. Datensicherung: Nach Übergabe der genehmigten fotografischen Arbeit durch den Fotografen an den Kunden liegt die Verantwortung für die Datensicherung beim Kunden.

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VI. Vereinbarungen zu den Bildrechten

  • Eine kommerzielle Nutzung der Fotos oder Abtretung der Bildrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung.​

  • Der Auftraggeber ist berechtigt die entstandenen Fotoaufnahmen, ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form für private Zwecke, sowie für nichtkommerzielle Zwecke ( Eigenwerbung z.B. Internet, Sedcard ) in unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien zu verwenden. Dieses Recht (Nutzungs- und verwertungsrechte) umfasst insbesondere folgende Nutzungsarten:

a. das Vervielfältigungsrecht beinhaltet:

- Verwendung von Bild- und Tonträgern

- Speicherung auf Speichermedien aller Art

- Archivierung alle Art.

b. das Verbreitungsrecht, beinhaltet:

- Verwendung der Fotografien für Werbemaßnahmen und zur Vermarktung von Produkten

- Verwendung für Druckmedien wie bsp. Flyer, Plakate, Broschüre, Bücher, Katalog, Magazine usw. als Einzelausgabe oder in mehrfacher Ausgabe zur Eigenwerbezwecken.

c. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, insbesondere zur:

- Speicherung und Bereitstellung sowie weiteren Verwendung in Datenbanken, allgemeinen Verwendung im Internet, wie bsp. auf Websiten und in Web-Publikationen

- Verwendung in sozialen Netzwerken (bsp. Facebook, Instagram, Twitter, Xing, Linkedin etc.)

  • Der Auftragnehmer versichert, dass Veränderungen am Bild der qualitativen Aufwertung dienen. Die Fotos dürfen nicht bearbeitet und verfremdet werden. Die Verfremdung in pornografische Inhalte ist untersagt.

  • Der Auftragnehmer ist zu einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwertung der Bilder berechtigt, sowie für nichtkommerzielle Zwecke in veränderter und unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine, Ausstellungen, Social Media ) zu veröffentlichen, zu vertreiben oder auszustellen.

  • Die Fotos dürfen nicht in Medien mit pornographischen oder ähnlich unseriösen Inhalten veröffentlicht werden.

  • Im Falle von Veröffentlichungen stellt der Auftraggeber keine weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritter (Magazine, Verlag, Agentur)

  • Der Auftragnehmer ist alleiniger Urheberecht, Rohdaten und Druckvorlagen nur dann heraus gegeben werden, wenn dies dem Vertrag nach notwendig ist und darüber hinaus eine Herausgabe einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

  • Beim Herausgabe von Rohdatei und Verwendung der Fotografien für kommerziellen Zwecken bedarf einen Payout mit individuellen Betrag, welchen gesondert schriftlich vereinbart wird.

  • Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck verwenden. Jede Vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 5.000,00 Euro zu bezahlen.

  • Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

  • Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

  • Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.

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VII. Gesonderte Vereinbarung für Shootingsreisen bzgl. Haftung

  • Das Betreten der Location und des Grundstücks des Aufenthaltsortes durch den Model und Dritten geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr.

  • Für die vom Auftraggeber oder Dritter in die Räumlichkeiten mitgebrachten Geräte und Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.

  • Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Veranstalter für alle während des Aufenthaltes entstehenden Schäden, an den Räumlichkeiten sowie allem Inventar. Inbegriffen sind auch Folgeschäden wie z.B. Mietausfall. Das Model haftet auch für Schäden, die Besucher des Model verursacht haben. Das Model stellt den Veranstalter von der Haftung Dritter für entsprechende Schäden frei.

  • Der Veranstalter haftet für Ausfallschäden des Auftraggeber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

  • Liaison zwischen Auftraggeber und Teammitglieder sind während des Aufenthalt nicht gestattet. Beim Vertragsverletzung wird zusätzlich zur Beendigung der Zusammenarbeit eine pauschale Geldstrafe in Höhe des Auftrages festgesetzt.

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VIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • sämtliche vertraglichen Geschäftsbeziehungen unterliegen aus- schließlich deutschem Recht.

  • Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  • Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der üb- rigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Be- stimmung zu ersetzen, durch eine Bestimmung die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln

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IX. Sonstige

  • Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

  • Bei einem Foto-Shooting ist immer mit einem „Ausschuss“ zu rechnen (falsch belichtet, verwackelt oder unscharf. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die gesamte Zahl der Fotos, die bei dem Shooting entstanden sind, zu bewerten und einer Vorauswahl zu unterziehen.

  • Im Falle einer Veröffentlichung dürfen Bilder erst nach Einverständnis von Fotografin publiziert werden.

  • Bei Verwendung auf Social Media Kanäle jegliche Art muss alle Beteiligten benannt und markiert werden.

  • Die Nennung des Künstlernamens des Auftraggeber bei Veröffentlichung der Bilder durch den Fotografen ist verpflichtet.

  • Die Nennung von allen Kooperationspartner ist verpflichtet.

  • Der Auftraggeber ist untersagt jegliche Veränderung an den Bilder vor zu nehmen, das umfasst auch Farbfilter. Bei allen Veränderungen muss das Einverständnis des Fotograf eingeholt werden.

  • Die Namensnennung des Fotografen bei Veröffentlichung der Bilder durch des Auftraggeber ist verpflichtet.

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X. Datenschutz

1. Der Kunde ist mit der Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Fotografen unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte, mit Ausnahme der vom Fotografen ausgewählten Dienstleister (z.B. Make-Up Artist), erfolgt nicht, soweit keine Einwilligung vorliegt oder dies zur Vertragsvermittlung erforderlich ist.

2. Der Kunde versichert, dass er bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten Dritter die Einwilligung des Dritten eingeholt hat und stellt den Fotografen von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.

3. Die Rechte des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:

• Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

• Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten

• Artikel 16 – Recht auf Berichtigung

• Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

• Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

• Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit

• Artikel 21 – Widerspruchsrecht

• Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden

• Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

4. Zur Ausübung der Rechte wird der Betroffene gebeten, sich per E-Mail an den Fotografen oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

5. Auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite des Fotografen wird hingewiesen

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XI. Streitschlichtung

1. Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

2. Der Fotograf ist weder bereit, noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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XII. Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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